Landes-Frauenförderungsprogramm (L-FFP) Fundstelle

L-FFP - Landes-Frauenförderungsprogramm

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. März 2003, betreffend das Landes-Frauenförderungsprogramm (L-FFP)

Stammfassung: LGBl. Nr. 23/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 40 Landes-Gleichbehandlungsgesetz (L-GBG), LGBl. Nr. 63/1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 22/2002, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§

1              Geltungsbereich

§

2              Ziele

§

3              Unterrepräsentation von Frauen

§

4              Bevorzugte Aufnahme

§

5              Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg

§

6              Ausschreibungen

§

7              Auswahlverfahren

§

8              Zusammensetzung von Kommissionen und Arbeitsgruppen

§

9              Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Personal- und Organisationsentwicklung

§

10 Teilbeschäftigung und Führungsverantwortung

§

11 Förderungsmaßnahmen bei der Aus- und Weiterbildung

§

12 Vortragende

§

13 Spezielle Schulungsmaßnahmen für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppe C/c und D/d

§

14 Schulung für Führungskräfte

§

15 Information und Schulungsmaßnahmen in der Karenz

§

16 Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete

§

17 Vereinbarkeit von Beruf und Familie

§

18 Budgetangelegenheiten

§

19 Hinweis auf das L-GBG und die Frauenförderung

§

20 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

In Kraft seit 29.03.2003 bis 31.12.9999
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