§ 1 L-AM-V 2011 Anwendungsbereich, Umsetzungshinweis

L-AM-V 2011 - Schutz der Bediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.06.2024

Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 (Bgld. BSchG 2001). Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl. Nr. L 260 vom 03.10.2009 S. 5, umgesetzt.

In Kraft seit 19.07.2011 bis 31.12.9999
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