Anl. 2 KMG 2019

KMG 2019 - Kapitalmarktgesetz 2019

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.05.2024

(Name, Stellung)

KAPITEL 2
Angaben über die angebotene Veranlagung in Immobilien

1.

Rechtsform der Veranlagung, Gesamtvolumen und allfällige Stückelung,

2.

Art der Veranlagungsgemeinschaft (offene oder geschlossene Form),

3.

Art, Anzahl und Lage (In- und Ausland) der vorhandenen Immobilien und Art und Anzahl der zu erwartenden Immobilien,

4.

Grundsätze, nach denen die Anschaffung, Veräußerung und Verwaltung der Immobilien erfolgt,

5.

Vertriebs- und Managementkosten der Veranlagungsgemeinschaft, jeweils nach Höhe und Art der Verrechnung unter Angabe der Leistungen der Verwaltung,

6.

Rechtsbeziehungen der Veranlagungsgemeinschaft zu den in den Vertrieb und in das Management der Veranlagungsgemeinschaft eingeschalteten Dritten und die von den Dritten verrechneten Kosten und erbrachten oder zu erbringenden Leistungen,

7.

Methoden der Wertermittlung, die innerhalb jeder Veranlagungsgemeinschaft einheitlich sein müssen,

8.

je Immobilie: Anschaffungskosten, vermietbare Flächen, Errichtungsjahr, Summe der Kosten der durchgeführten Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Summe der Kosten geplanter Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Art der Betriebskostenverrechnung,

9.

bücherliche Belastungen und sonstige Belastungen, soweit sie für die Wertermittlung von wesentlicher Bedeutung sind, je Immobilie,

10.

nähere Bestimmungen über die Ermittlung des Jahresgewinnes bzw. -überschusses und die Erstellung des jährlichen Rechenschaftsberichtes,

11.

Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresgewinnes bzw. -überschusses,

12.

Darstellung des Kaufpreises der angebotenen Veranlagung samt aller Nebenkosten,

13.

Art und Umfang der grundbücherlichen Sicherung der Veranlagung,

14.

zukünftige Stellung und Rechte des Anlegers bei strukturellen Veränderungen,

15.

Angaben über allfällige Bezugsrechte und deren Preise bzw. deren Preisermittlung für die Anleger im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens und Angaben, in welcher Form die bestehenden Vermögensrechte der Anleger gegenüber neuen Anlegern gesichert sind oder angemessen ausgeglichen werden,

16.

projektierte Rentabilität und Berechnungsmethode der Rentabilität,

17.

Möglichkeiten der Aufgabe der Veranlagung und Ermittlung des Aufgabepreises,

18.

Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall.

KAPITEL 3
Angaben über Dritte, die in den Vertrieb der Veranlagung und das Management der Veranlagungsgemeinschaft eingebunden sind

1.

Firma und Sitz, Unternehmensgegenstand,

2.

Personen, die mit der Geschäftsleitung und der Aufsicht über die Geschäftsleitung betraut sind,

3.

letzter Jahresabschluss samt Bestätigungsvermerk und etwaiger Geschäftsbericht.

KAPITEL 4
Angaben über den Versicherungsschutz je Immobilie

Feuerversicherung, deren Versicherungssumme und Deckungsgrad.

KAPITEL 5

Art und Umfang der laufenden Information der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung

KAPITEL 6
Etwaiger Rechenschaftsbericht des Vorjahres
In Kraft seit 21.07.2019 bis 31.12.9999
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