Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010 (K-V 2010) Fundstelle

K-V 2010 - Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Verordnung des Landeshauptmannes vom 18. Mai 2010, hinsichtlich der
Festlegung von Öffnungszeiten und Ausnahmen von der Sonn- und
Feiertagsruhe (Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010)
StF: LGBL Nr 29/2010

Änderung

LGBl Nr 41/2012

LGBl Nr 27/2013

1. Abschnitt - Sonderregelungen

 

§ 1 Sonderregelungen für Verkaufsstellen bestimmter Art

§ 2 Gebietliche Sonderregelungen

 

2. Abschnitt - Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen mit

Beschäftigung von Arbeitnehmern

 

§ 3 Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen in Saisonorten

§ 4 Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde

Heiligenblut am Großglockner

§ 5 Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen in Raststätten an

der A2 Südautobahn, der A10 Tauernautobahn und der S 37 Klagenfurter Schnellstraße

§ 6 Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen bei

Brauchtumsveranstaltungen

§ 7 Beschäftigung von Arbeitnehmern

 

3. Abschnitt - Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen ohne Beschäftigung von Arbeitnehmern

§ 8 Sonderregelungen für Pörtschach am Wörther See, Velden am

Wörther See, Villach und Wolfsberg

4. Abschnitt - Gesamtoffenhaltezeit

§ 9

 

5. Abschnitt - Schlussbestimmungen

§ 10 Inkrafttreten

Anlagen A - E

In Kraft seit 29.05.2010 bis 31.12.9999
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