§ 39 K-TG Berichtspflicht der Landesregierung

K-TG - Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Die Landesregierung hat dem Landtag im Abstand von drei Jahren einen Bericht über die Entwicklung im Bereich der Tourismusverbände und der regionalen Tourismusorganisationen zu übermitteln. In diesem Bericht ist auch darzulegen, welche Probleme im Bereich der Vollziehung dieses Gesetzes aufgetreten sind und ob die Landesregierung aufgrund dieser Erfahrungen in Erwägung zieht, im Landtag einen Gesetzesvorschlag zur Änderung dieses Gesetzes einzubringen.

In Kraft seit 01.02.2015 bis 31.12.9999
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