Gesetz über den Landessanitätsrat (K-LSRG) Fundstelle

K-LSRG - Gesetz über den Landessanitätsrat

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Gesetz über den Landessanitätsrat (Kärntner
Landessanitätsratsgesetz - K-LSRG)
StF: LGBl Nr 36/1985

Änderung

LGBl Nr 58/1993

LGBl Nr 74/2010

LGBl Nr 65/2011

§ 1 Einrichtung, Aufgabenbereich des Landessanitätsrates

§ 2 Zusammensetzung

§ 3 Sitzungen

§ 4 Geschäftsordnung des Landessanitätsrates

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder des

Landessanitätsrates

In Kraft seit 07.10.2010 bis 31.12.9999
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