Anl. 1 K-LPG

K-LPG - Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetz, K-LPG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024
LGBL Nr 81/2019)

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in den Abs. 2 und 3 nicht Abweichendes bestimmt wird, an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Art. I Z 10 (§ 11a), 11 (§ 12c Abs. 1 lit. d) und 13 (§ 13 Abs. 1 lit. e) treten am 14. Dezember 2019 in Kraft.

(3) Art. I Z 2 (§ 2 Abs. 3) und 6 (§ 6 Abs. 1a lit. a) treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.

(4) Bis zur Genehmigung des Lehrplans gemäß Art. I Z 7 (betreffend § 6 Abs. 7 zweiter Satz) sind Ausbildungskurse bzw. Fortbildungskurse auf der Grundlage der gemäß § 6 Abs. 7, in der Fassung vor Art. I, erlassenen Verordnung durchzuführen. Dies gilt auch für vor Genehmigung der Lehrpläne begonnene Ausbildungen.

In Kraft seit 18.10.2019 bis 31.12.9999
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