Interessentenbeiträgegesetz 2015 (IBG 2015) Fundstelle

IBG 2015 - Interessentenbeiträgegesetz 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Gesetz über die Leistung von Interessentenbeiträgen für die Errichtung gemeindeeigener Anlagen (Interessentenbeiträgegesetz 2015 – IBG 2015)
StF: LGBl Nr 78/2015 (Blg LT 15. GP: RV 855, AB 998, jeweils 3. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

              § 1         Anwendungsbereich

              § 2         Ermächtigung zur Erhebung von Beiträgen

              § 3         Höhe der Interessentenbeiträge

              § 4         Beitragsordnung

              § 5         Eigener Wirkungsbereich, Aufsicht

              § 6         Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

 

In Kraft seit 01.08.2015 bis 31.12.9999
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§ 6 IBG 2015