Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) Fundstelle

HolzHÜG - Holzhandelsüberwachungsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.06.2024

Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Holz (Holzhandelsüberwachungsgesetz – HolzHÜG)
StF: BGBl. I Nr. 178/2013 (NR: GP XXIV RV 2442 AB 2526 S. 216. BR: AB 9105 S. 823.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Anmerkung

Das Holzhandelsüberwachungsgesetz wurde in Artikel 1 des BGBl. I Nr. 178/2013 kundgemacht.

In Kraft seit 07.08.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis HolzHÜG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 20 HolzHÜG