§ 38g GemO

GemO - Steiermärkische Gemeindeordnung 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Für die Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates gelten die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung 2009.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, LGBl. Nr. 49/2004, LGBl. Nr. 29/2010

In Kraft seit 01.05.2010 bis 31.12.9999
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