§ 500 EO Inkrafttreten des ZZRÄG 2019

EO - Exekutionsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.05.2024

§ 41a, § 427 Abs. 1, § 428 Abs. 3 und 4, § 429 Abs. 2 und § 430 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 38/2019 treten mit 1. Juni 2019 in Kraft. § 107a Abs. 2 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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