§ 30a EinModV

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Die Modellfunktion Lehrerinnen und Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die Lehr- und Unterrichtstätigkeit zur Ausbildung von Pflegepersonal, einschließlich der entsprechenden Vor- und Nachbereitungen sowie den laufenden Kontakt zu Schülerinnen und Schülern und deren Ausbildungsstellen. Diese Aufgaben werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen selbständig durchgeführt.

In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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