§ 319 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.05.2024

(1) Die §§ 92 Abs. 2, 206 Abs. 1 und 4, 208 Abs. 2 sowie 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 147/2009 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(2) § 76a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 147/2009 tritt rückwirkend mit 1. August 2009 in Kraft.

In Kraft seit 31.12.2009 bis 31.12.9999
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