§ 4 Bgld. G 2011 Sicherheitserfordernisse für Biogasanlagen

Bgld. G 2011 - Burgenländische Gassicherheitsverordnung 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.05.2024

Die Sicherheitserfordernisse für Behälter und Leitungen von Bio- und/oder Deponiegasanlagen richten sich nach den „TECHNISCHEN GRUNDLAGEN für die Beurteilung von BIOGASANLAGEN“, BMWA 2007, deren Teil 7 für verbindlich erklärt wird.

In Kraft seit 01.06.2011 bis 31.12.9999
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