Salzburger Bautechnikgesetz 2015 – BauTG 2015 (BauTG 2015) Fundstelle

BauTG 2015 - Salzburger Bautechnikgesetz 2015 – BauTG 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

LGBl Nr 82/2017 (Blg LT 15. GP: RV 307, AB 351, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 96/2017 (Blg LT 15. GP: RV 36, AB 59, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 19/2018 (DFB)

LGBl Nr 62/2021 (Blg LT 16. GP: RV 487, AB 534, jeweils 4. Sess)

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeines

         

         § 1      Geltungsbereich

         § 2      Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Allgemeine bautechnische Bestimmungen

         

         § 3      Allgemeine Anforderungen

         § 4      Gestaltung

         § 5      Bauprodukte

         § 6      Richtlinien und Regelwerke

1. Unterabschnitt

Mechanische Festigkeit, Standsicherheit

         

         § 7      Allgemeine Anforderung

2. Unterabschnitt

Brandschutz

         § 8      Allgemeine Anforderung

         § 9      Tragfähigkeit der baulichen Anlage im Brandfall

         § 10    Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb der baulichen Anlage

         § 11    Ausbreitung von Feuer und Rauch auf andere bauliche Anlagen

         § 12    Fluchtwege

         § 13    Erfordernisse für Rettung und Löscharbeiten im Brandfall

3. Unterabschnitt

Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

         § 14    Allgemeine Anforderung

         § 15    Sanitäreinrichtungen

         § 16    Ab- und Niederschlagswässer, sonstige Abflüsse

         § 17    Abfälle

         § 18    Abgase von Feuerstätten

         § 19    Schutz vor Feuchtigkeit

         § 20    Wasserversorgung

         § 21    Nutzwasser

         § 22    Schutz vor gefährlichen Immissionen

         § 23    Belichtung, Beleuchtung

         § 24    Belüftung, Beheizung

         § 25    Niveau und Höhe der Räume

         § 26    Lagerung gefährlicher Stoffe

4. Unterabschnitt

Nutzungssicherheit, Barrierefreiheit

         § 27    Allgemeine Anforderung an die Nutzungssicherheit

         § 28    Erschließung

         § 29    Schutz vor Unfällen

         § 30    Blitzschutz

         § 31    Allgemeine Anforderung an die Barrierefreiheit

5. Unterabschnitt

Schallschutz

         § 32    Allgemeine Anforderung

6. Unterabschnitt

Gesamtenergieeffizienz, Energieeinsparung, Wärmeschutz

         § 33    Allgemeine Anforderung

         § 33a   Ölkesseleinbauverbot und -alternativenprüfung

3. Abschnitt

Besondere bautechnische Bestimmungen

1. Unterabschnitt

Ausstattungsvorschriften

         § 34    Wohnungen

         § 35    Bauten mit mehr als fünf Wohnungen

         § 36    Kinderspielplätze für Kleinkinder

         § 37    Gebäudeautomatisierung und -steuerung

         § 37a   Lade- und Netzinfrastruktur

2. Unterabschnitt

Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

         § 38    Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

         § 39    Situierung der Stellplätze

         § 40    Ein- und Ausfahrten; Zu- und Abfahrten

3. Unterabschnitt

Sonstige bauliche Anlagen und Maßnahmen

         § 41    Einfriedungen

         § 42    Stütz- und Futtermauern

         § 43    Mist-, Dünger-, Jauche- und Güllegruben

         § 44    Veränderung der Höhenlage eines Grundstückes

         § 45    Abbruch von Bauten und sonstigen baulichen Anlagen

4. Abschnitt

Ausnahmen und Ausgleichsabgaben

1. Unterabschnitt

Ausnahmen

         § 46    Ausnahmen von bautechnischen Anforderungen

         § 47    Ausnahme von der Kanalanschlussverpflichtung

         § 48    Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung von Kinderspielplätzen

         § 49    Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen

         § 49a   Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung der Ladeinfrastruktur

2. Unterabschnitt

Ausgleichsabgaben

         § 50    Ausgleichsabgabe für nicht zu errichtende Kinderspielplätze

         § 51    Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

         § 52    Bereitstellung von Informationen

         § 53    Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

         § 54    Strafbestimmungen

         § 55    Umsetzungs- und Notifikationshinweise

         § 56    In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen

         § 57    Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

Anlage 1

Voraussetzungen für Ausnahmebewilligungen von der  Einmündungsverpflichtung häuslicher Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben

Anlage 2

Schlüsselzahlen für Stellplätze

 

In Kraft seit 01.08.2021 bis 31.12.9999
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