§ 10a AW-G Inanspruchnahme von Leistungen der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung

AW-G - Austria Wirtschaftsservice-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.05.2024

Die Gesellschaft ist berechtigt, gegen Entgelt Leistungen der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Anspruch zu nehmen.

In Kraft seit 30.06.2007 bis 31.12.9999
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