Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 17.02.2021 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin, kurz: BF) wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen für die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen gemäß § 34 Abs. 2 ASVG einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 895,00 zu entrichten habe. 2. Die BF brachte gegen diesen Bescheid fristgerecht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid vom 16.7.2019 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse; im Folgenden kurz: "SGKK" bzw. "ÖGK") aus, dass der XXXX (im Folgenden kurz: "bP") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund der Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs. 2 ASVG gesetzlich festgelegten Höhe von EUR 1.000,00... mehr lesen...