Entscheidungen zu § 83 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2017/9/26 4Ob64/17s

Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2017

TE OGH 2004/3/16 4Ob30/04x

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Entscheidung | OGH | 16.03.2004

TE OGH 1997/2/11 4Ob17/97x

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Entscheidung | OGH | 11.02.1997

RS OGH 1994/7/12 4Ob80/94, 4Ob30/04x

Norm: UrhG §83
Rechtssatz: Die in Verfahren nach dem UrhG gleich wie in Verfahren nach dem UWG zu beurteilende Wiederholungsgefahr ist nur dann weggefallen, wenn das Verhalten des Beklagten nach der Beanstandung eine ernstliche Sinnesänderung erkennen läßt. Hält er seinen Antrag auf Abweisung der Klage oder auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung mit der
Begründung: aufrecht, zu beanstandeten Handlung berechtigt zu sein, ist Wiederholungsgef... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1956/10/17 3Ob383/56 (3Ob384/56), 3Ob279/57, 4Ob17/97x

Norm: UrhG §21UrhG §83
Rechtssatz: Der Architekt hat bei einer unbefugten Änderung seines Werkes lediglich den Anspruch auf Ausschilderung. Entscheidungstexte 3 Ob 383/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 3 Ob 383/56 Veröff: SZ 29/70 3 Ob 279/57 Entscheidungstext OGH 03.07.1957 3 Ob 279/57 Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 383/5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1956

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