Die Textpassage ... "auf Geh- und Radwegen" ist unpräzise. Hier sind wohl Verkehrsflächen gemeint, die Radfahrer und Fußgänger GEMEINSAM benutzen dürfen. Hier sollte der Verweis auf das entsprechende Verkehrszeichen hingewiesen werden. Weiters zu (3a) : Es ist unverständlich, daß sich Radfahrer n... mehr lesen...
1 Kommentar zu § 68 StVO 1960
Kommentar zum § 68 StVO 1960 von Nexaros
@Velozipedist"Geh- und Radweg" im Sinne der StVO ist im §2 Abs. 1 Z 11a StVO als Begriffsbestimmung präzisiert, nämlich als ein für den Fußgänger- und Fahrradverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg; - damit ist nichts anderes als das gem... mehr lesen...