(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
Hallo, in meiner Nachbarschaft gibt es einen jüngeren Kerl, der mir schon seit längerer Zeit Geld schuldig ist, da ich ihm einmal ausgeholfen habe, als er sich in einer Notlage befand. Vor kurzem habe ich ihn aufgefordert, mir das Geld endlich mal zu geben - ich habe ihn schon des Öfteren daran ... mehr lesen...
So wie der paragraph 3 geschrieben ist müsste mir jede Behörde wenn ich die gesetzlichen Bestimmungen erfülle einen Waffenpass ausstellen oder?!?! Durch die nichtaustellung der Behörden eines wp (Begründung SELBSTSCHUTZ) ist es eigentlich eine Einschränkung meines NOTWEHRRECHTS von Seite der Beh... mehr lesen...
Folgender konkrete Fall: Während eines Streits der bereits zu Tätlichkeiten geführt hat*, stehen sich die 2 Personen gegenüber. Person A sagt: "Du bist tot!", und nimmt eine Angriffshaltung ein. Person B antwortet: "Du auch!" Kann sich Person B auf Notwehr berufen? Gibt es dazu Präzede... mehr lesen...
1 Kommentar zu § 3 StGB
Kommentar zum § 3 StGB von lexlegis
Notwehr Anmerkung
Prüfungsschema: 1. Objektive Notwehrsituation: Wichtig für Notwehr ist das Vorliegen einer objektiven, also tatsächlichen Notwehrsituation. Dies bedeutet es findet ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender Angriff auf eines der im StGB genannten Rechtsgüter (Le... mehr lesen...