Es steht, die Polizei darf die Identität Feststellen wenn. Muss die Polizei den Grund nennen bevor die Identität einer Person festgestellt wird ? Wurde letztens am Bahnhof angehalten, Name, Name und Handynummer! Auf die Frage warum meine Handynummer benötigt wird, wurde lediglich gesagt zur Vervo... mehr lesen...
1 Kommentar zu § 35 SPG
Kommentar zum § 35 SPG von Gegengleis
Ortsbezogener Verdacht
Sowohl der Verwaltungsgerichtshof, als auch das Verwaltungsgericht Wien, zuvor der Unabhängige Verwaltungssenat Wien erkennen, dass die Bestimmungen des § 35 Abs. 1 Z 2 lit. a, zur Durchführung einer Identitätsfeststellung aufgrund einer lokalen Häufung beliebiger St... mehr lesen...