Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit seyn, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern.
Es geht um PKW auf privatem Grund. Es gilt ja eine Frist von 28 Tagen ab Besitzstörung bzw Kenntnis des Zulassungsinhabers für die Klagseinbringung.
Aber wie lange kann der Grundbesitzer sich Zeit lassen für die Verfahrenseinleitung? Im konkreten Fall kam das Anwaltschreiben 11 Mo...
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1 Kommentar zu § 339 ABGB
Kommentar zum § 339 ABGB von HAPE
Fristen für den Besitzgestörten
Es geht um PKW auf privatem Grund. Es gilt ja eine Frist von 28 Tagen ab Besitzstörung bzw Kenntnis des Zulassungsinhabers für die Klagseinbringung. Aber wie lange kann der Grundbesitzer sich Zeit lassen für die Verfahrenseinleitung? Im konkreten Fall kam das Anwaltschreiben 11 Mo... mehr lesen...