§ 224 UGB

UGB - Unternehmensgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.

(2) Aktivseite:

A. Anlagevermögen:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

1.

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;

2.

Geschäfts(Firmen)wert;

3.

geleistete Anzahlungen;

II. Sachanlagen:

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;

2.

technische Anlagen und Maschinen;

3.

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;

4.

geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;

III. Finanzanlagen:

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen;

2.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen;

3.

Beteiligungen;

4.

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

5.

Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;

6.

sonstige Ausleihungen.

B. Umlaufvermögen:

I. Vorräte:

1.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;

2.

unfertige Erzeugnisse;

3.

fertige Erzeugnisse und Waren;

4.

noch nicht abrechenbare Leistungen;

5.

geleistete Anzahlungen;

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;

2.

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;

3.

Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

4.

sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;

III. Wertpapiere und Anteile:

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen;

2.

sonstige Wertpapiere und Anteile;

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

D. Aktive latente Steuern.

(3) Passivseite:

A. Eigenkapital:

I. eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital);

II. Kapitalrücklagen:

1.

gebundene;

2.

nicht gebundene;

III. Gewinnrücklagen:

1.

gesetzliche Rücklage;

2.

satzungsmäßige Rücklagen;

3.

andere Rücklagen (freie Rücklagen);

IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),

davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.

B. Rückstellungen:

1.

Rückstellungen für Abfertigungen;

2.

Rückstellungen für Pensionen;

3.

Steuerrückstellungen;

4.

sonstige Rückstellungen.

C. Verbindlichkeiten:

1.

Anleihen, davon konvertibel;

2.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;

3.

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;

4.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;

5.

Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;

6.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;

7.

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

8.

sonstige Verbindlichkeiten,

davon aus Steuern,

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

D. Rechnungsabgrenzungsposten.

In Kraft seit 20.07.2015 bis 31.12.9999
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