§ 107a StGB

StGB - Strafgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt

1.

ihre räumliche Nähe aufsucht,

2.

im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,

3.

unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt,

4.

unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen oder

5.

Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches dieser Person ohne deren Zustimmung veröffentlicht.

(3) Übersteigt der Tatzeitraum nach Abs. 1 ein Jahr oder hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der im Sinn des Abs. 2 verfolgten Person zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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3 Kommentare zu § 107a StGB


Kommentar zum § 107a StGB von DerJus'ler

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Beharrliche Verfolgung - Polizeiwissen

Die beharrliche Verfolgung (auch Stalker § genannt), zählt als ein gefährlicher Angriff iSd §16 Abs. 2 SPG (beeinträchtigt ist das Rechtsgut Freiheit). Dies kann auch von den Beamten verwendet werden, mit einem Ausspruch des §38a Betretungs- und Annäherungsverbo... mehr lesen...

§ 107a StGB | 1. Version | 1801 Aufrufe | 24.04.22

Kommentar zum § 107a StGB von Cariniii

  • 1,0 bei 2 Bewertungen

Verfolgung

Seit zirka 6 wochen bin ich mir verfolgt vorgekommen.. Vor 4 Wochen hab ich die Polizei gerufen weil bei meine Rollo reingeschaut ht...ich dachte zuerst ein Einbrecher... Polizei is nur kurz gekommen und hat mir geraten trotz alldem die auch auf versteekung gewartet haben (eben weil sie mitbekomm... mehr lesen...

§ 107a StGB | 1. Version | 4838 Aufrufe | 03.09.19

Kommentar zum § 107a StGB von lexlegis

  • 5,0 bei 2 Bewertungen

§ 107a StGB stellt "Stalking" unter Strafe. mehr lesen...

§ 107a StGB | 1. Version | 6118 Aufrufe | 04.03.17

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29 Entscheidungen zu § 107a StGB


Entscheidungen zu § 107a StGB


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3 Diskussionen zu § 107a StGB


Psychoterror von wuzzerl90 zum § 107a StGB

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guten tag... im oktober letzten jahres, lernte ich meine freundin kennen. seither gibt es regelmäßig probleme, mit drei freundinnen meiner partnerin. seit knapp 3 monaten sind wir in eine gemeinsame wohnung gezogen und sie wird mehrmals pro woche, von diesen 3 "damen" über whats app beschimpft u... mehr lesen...

§ 107a StGB | 2 Antworten | 3290 Aufrufe | 18.08.19

Anzeige wegen Stalking von Cloe zum § 107a StGB

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

mein Mann, er hat vor 4 Jahren meinen Namen angenommen, wird durch Bestellungen unter seinen alten Namen (an eine Adresse wo er nachweislich nie gewohnt hat) durch seine Verwandten - die nicht wissen dass er verheiratet ist- die nicht bezahlt wurden und durch schlechtes recherchieren des Inkassob... mehr lesen...

§ 107a StGB | 1 Antwort | 2623 Aufrufe | 13.11.17

Frage zu: § 107a StGB von chilli2 zum § 107a StGB

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

 ich rebitzer karin, wurde von heinz oswald über einen zeitraum von ca.6 wochen telefonisch, täglich mit beschimpfungen etlichen anrufe, auch täglich, und mit drohungen per sms verfolgt. bis ich am 03.01.2009 mit meinem welpen noch mal gassi ging, herr oswald wie aus dem nichts durch ein gesträuc... mehr lesen...

§ 107a StGB | 0 Antworten | 5339 Aufrufe | 25.02.09

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