(Anm.:Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 56/2006)(Anm.:Abs. 4 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2006,)
Strafsache, Paragraf 107 StGB, sind Gebührennoten des vom Staatsanwalt bestellten Sachverständigen - von einem (zum Tatzeitpunkt) NICHT zurechnungsfähigen Patienten zu tragen, oder nicht. mehr lesen...
Ich habe folgende SMS Nachricht von meinem Ex-Mann erhalten: In einer Beziehung darf man gewisse Fehler nur 1x machen 1 x kann man Glück haben - beim 2. mal ist man Tod. gilt für alle ernsten Lebenssituationen Ich habe das damals unter den Tisch fallen lassen um die Scheidung schnellstmögl... mehr lesen...
1 Kommentar zu § 107 StGB
Kommentar zum § 107 StGB von lexlegis
Ob das Opfer die gefährliche Drohung auch als solche wahrnimmt, spielt keine Rolle, da § 107 Abs 1 StGB ein Tätigkeitsdelikt ist. Es genügt wenn die gefährliche Drohung mit der Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) ausgesprochen wurde einen anderen in Furcht und Unruhe zu verse... mehr lesen...